Die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillberatung“ - ein Update für die Stillberatung

In der sensiblen Phase nach der Geburt sind Hebammen oft die wichtigsten Bezugspersonen für junge Familien. Sie kennen die individuellen Bedürfnisse, die Entwicklung der Kinder und die Belastungen der Eltern vor Ort am besten. Wissenschaftliche Leitlinien definieren den evidenzbasierten Standard. Es liegt jedoch in der Beratungskompetenz der Fachpersonen, diese Empfehlungen sensibel in den Alltag der Familien zu übersetzen. Die neue Leitlinie bietet eine wichtige Orientierung für die Beratung mit Augenmaß, ohne dabei den Blick für die Einzigartigkeit jeder Stillbeziehung zu verlieren.

Auf einen Blick: Die Leitlinie kompakt

Die S3-Leitlinie harmonisiert die nationalen Empfehlungen in Deutschland mit den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Damit entfällt die bisherige Differenzierung, nach der in Deutschland ein kürzerer Zeitraum für das ausschließliche Stillen empfohlen wurde. 

Die wichtigste Neuerung ist die Abkehr vom bisherigen deutschen Sonderweg hin zur Empfehlung, Säuglinge nun volle sechs Monate ausschließlich oder überwiegend zu stillen und eine Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten anzustreben. Dies schafft eine fachübergreifend einheitliche Beratungsgrundlage für alle Berufsgruppen und soll widersprüchliche Botschaften an die Eltern vermeiden. 

Wichtig für die Beratungspraxis:  Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich ausdrücklich an Mütter mit reifgeborenen und gesunden Kindern.

 

Die S-3 Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, Version 1.0, 01.04.2025, Registernummer 027-072, verfügbar unter:

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Im Detail: Inhalte der Leitlinie

Anders, als der umfassende Titel vermuten lässt, handelt es sich bei der aktuellen Publikation um eine Teilveröffentlichung. Sie konzentriert sich ausschließlich auf die wissenschaftlichen Fragestellungen zur Stilldauer. Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen und Interventionen zur Stillförderung werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. 

 

Die Kernpunkte der Leitlinie im Überblick

  • Vollstillen: Reifgeborene Kinder sollten bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat ausschließlich oder überwiegend gestillt werden (Empfehlungsgrad B = einfache Empfehlung). → In der Leitlinie: Kapitel 5.1, S. 213
  • Gesamtstilldauer: Die Gesamtdauer für reifgeborene Kinder soll mindestens 12 Monate betragen (Empfehlungsgrad A = starke Empfehlung).
    → In der Leitlinie: Kapitel 5.2, S. 218
  • Einheitlichkeit: Ziel ist eine disziplinübergreifend einheitliche Kommunikation aller Berufsgruppen, um widersprüchliche Botschaften an Eltern zu vermeiden.
  • Evidenzlage: Die Empfehlungen basieren auf 49 evidenzbasierten Statements. Die Datenlage deutet bei relevanten Gesundheitseffekten auf protektive Effekte hin. Aufgrund der Studienlage (primär Beobachtungsstudien) wird das Vertrauen in die Evidenz überwiegend als „niedrig“ bis „sehr niedrig“ eingestuft. Die Datenlage deutet bei relevanten Gesundheitseffekten laut Leitlinientext jedoch auf protektive Wirkungen hin.
    → In der Leitlinie: Kapitel 5.3, S. 222

 

Impuls für die Eltern-Beratung

Individuelle Situation statt starrer Vorgaben: Die Empfehlungen sind „Soll“- bzw. „Sollte“-Vorgaben und lassen ausdrücklich Handlungsspielraum für die individuelle Situation der Mutter.


Definitionen der Stillintensität

  • Teilstillen: Kombination von Muttermilch mit Beikost oder Muttermilchersatzprodukten.
  • Überwiegendes Stillen: Gabe von Muttermilch sowie zusätzlich Wasser oder ungesüßter Tee.  
  • Ausschließliches Stillen: Ernährung ausschließlich mit Muttermilch ohne Beigabe anderer Nahrung oder Flüssigkeiten.
  • Vollstillen: Zusammenfassender Begriff für ausschließliches und überwiegendes Stillen.

Gesundheitsfaktoren für Mutter und Kind

Insgesamt wurden 28 gesundheitsrelevante Aspekte bei Mutter und Kind analysiert. Die Auswertung der Studien liefert laut Leitlinie Anhaltspunkte für Zusammenhänge zwischen der empfohlenen Stilldauer und verschiedenen Gesundheitsfaktoren. Die Unterscheidung der Effekte gilt jeweils im Vergleich zu einer kürzeren Stilldauer und/oder geringeren Stillintensität bzw. Nicht-Stillen:

 

Kindliche Gesundheit:
Es bestehen Anhaltspunkte für geringere Wahrscheinlichkeiten unter anderem für Mittelohrentzündungen, Magen-Darm-Infektionen, Asthma sowie ein reduziertes Risiko für Übergewicht und Adipositas. → In der Leitlinie: Kapitel 4.1, S. 17ff
 

Mütterliche Gesundheit:
Anhaltspunkte bestehen beispielsweise für eine Unterstützung der postpartalen Gewichtsreduktion sowie für eine Risikosenkung bei Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck und bestimmten onkologischen Erkrankungen wie Brustkrebs. → In der Leitlinie: Kapitel 4.2, S. 165ff
 

Mehr über die Vorteile des Stillens für die Mutter & Vorteile des Stillens für das Baby.

 

Gut zu wissen: Methodik und Ergebnisfindung

Das Vertrauen in die Evidenz wird primär deshalb als „niedrig“ oder „sehr niedrig“ eingestuft, weil randomisierte kontrollierte Studien zur Stilldauer aus ethischen Gründen kaum durchführbar sind und die Forschung daher auf Beobachtungsstudien beruht. 

 

 

Stellungnahmen und Sondervoten

Innerhalb der Leitliniengruppe sowie von beteiligten und externen Organisationen wurden verschiedene Positionen dokumentiert. 

 

Sondervoten beteiligter Fachgesellschaften

→ In der Leitlinie: Kapitel 5, S. 213ff

Mehrere beteiligte Gruppen haben abweichende Einschätzungen zu Teilaspekten der Leitlinie abgegeben:

 

  • Dt. Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V.

    DGEM

    Die DGEM vertritt den Standpunkt, dass eine schwache Evidenz keine spezifischen Handlungsempfehlungen erlaubt. Zu den potenziellen Nachteilen der Leitlinienempfehlung zählen aus Sicht der Gesellschaft ein erhöhtes Risiko für einen Mikronährstoff- und Eisenmangel sowie ein häufigeres Auftreten von Nahrungsmittelallergien bei einer Beikosteinführung erst ab dem 7. Lebensmonat.

    Das Votum der DGEM lautet: "Im 1. Lebenshalbjahr sollten Säuglinge gestillt werden, mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich."

    → In der Leitlinie: Kapitel 5.1, S. 214

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen e. V.

    BVKJ

    Aus Sicht des Verbandes fehlt aufgrund der niedrigen Evidenz eine wissenschaftlich robuste Grundlage für eine Neudefinition.

    Das Sondervotum des BVKJ lautet: "Für den Zeitraum der ersten vier bis sechs Monate soll nach Möglichkeit ausschließlich gestillt werden. Auch mit Einführung von Beikost soll weitergestillt werden."

    Weiterlesen: BVKJ: Kinder- und Jugendärzt:innen äußern erhebliche Bedenken gegenüber der neuen Stillleitlinie.

  • Dt. Gesellschaft für Kinderzahnmedizin e. V.

    DGKiZ

    Die DGKiZ trägt eine zeitlich unbegrenzte Empfehlung für das Stillen von mindestens 12 Monaten nicht mit. Sie begründet dies damit, dass bei einer längeren Stilldauer eine höhere Karieslast beobachtet wurde. 

    Weiterlesen: Statement DGKiZ zur Leitlinie Stillen und zum Sondervotum

  • Dt. Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V.

    DGSPJ

    Die DGSPJ trägt eine zeitlich unbegrenzte Empfehlung für das Stillen von mindestens 12 Monaten ebenfalls nicht mit. Nach Auffassung der Gesellschaft wurden die psychosozialen Auswirkungen bei der Erstellung dieser Empfehlung nicht ausreichend berücksichtigt.

    → In der Leitlinie: Kapitel 5.2, S. 218


Stellungnahmen: Das sagen die Berufsverbände

Deutscher Hebammenverband e. V.

Der DHV wertet die Harmonisierung mit der WHO-Empfehlung als Schritt zur Stärkung der Frauengesundheit. Aus Sicht des Verbandes ist Stillen ein zentraler physiologischer Prozess, dessen gesellschaftlicher Nutzen gestärkt werden muss.1

Diätverband e. V.

Er betont, dass wissenschaftliche Evidenz, gesundheitspolitische Ziele und gesellschaftliche Erwartungen in einem Spannungsfeld stehen. Er gibt zu bedenken, dass Empfehlungen die individuelle Entwicklung des Säuglings nicht ersetzen können und äußert die Sorge, dass eine starre Auslegung der 6-Monats-Regel sozialen Druck auf Familien erhöhen könnte.2

Weiterlesen: Hier können Sie die Langfassung der Leitlinie “Stilldauer-Interventionen zur Stillförderung” kostenfrei herunterladen.
 

Glossar / Ergänzungen zur wissenschaftlichen Methodik

  • Evidenz

    Evidenz

    Unter Evidenz versteht man im medizinischen Kontext die Gesamtheit der publizierten wissenschaftlichen Daten und Studienergebnisse zu einer bestimmten Fragestellung. 

  • Vertrauen in die Evidenz

    Vertrauen in die Evidenz

    Das Vertrauen in die Evidenz (auch Evidenzqualität genannt) beschreibt die methodische Sicherheit, mit der eine wissenschaftliche Aussage getroffen werden kann. Sie gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass die beobachteten Gesundheitseffekte tatsächlich zutreffen.

    Ein niedriges oder sehr niedriges Vertrauen resultiert beispielsweise daraus, dass fast ausschließlich Beobachtungsstudien vorliegen. Solche Studien weisen systembedingt ein höheres Risiko für Verzerrungen oder methodische Unterschiede auf als randomisierte kontrollierte Studien, die im Bereich des Stillens jedoch kaum durchführbar sind. 

  • Empfehlungsgrad A

    Empfehlungsgrad A

    Der Empfehlungsgrad A steht für eine starke Empfehlung. In der Textfassung einer Leitlinie wird dies verbindlich durch das Wort „soll“ ausgedrückt. Dieser Grad wird vergeben, wenn die Fachgesellschaften nach Abwägung aller Kriterien eine klare und eindeutige Richtungsweisung für die Praxis befürworten. In dieser Teilveröffentlichung betrifft dies die Gesamtstilldauer von mindestens 12 Monaten. 

  • Empfehlungsgrad B

    Empfehlungsgrad B

    Der Empfehlungsgrad B steht für eine einfache Empfehlung und wird im Text durch das Wort „sollte“ ausgedrückt. Dies bedeutet, dass die Maßnahme im Regelfall angewendet werden sollte, die Leitlinie jedoch explizit Handlungsspielraum für begründete Abweichungen in der Beratung lässt, wenn die individuelle Situation von Mutter und Kind dies erfordert. Dies betrifft hier das Vollstillen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat. 

  • Sondervotum

    Sondervotum

    Ein Sondervotum bezeichnet die formal festgehaltene, abweichende Position einer beteiligten Fachgesellschaft zu einer bestimmten Empfehlung oder Aussage innerhalb einer Leitlinie. Wenn zu einem bestimmten Punkt kein vollständiger Konsens erzielt werden kann oder eine Gesellschaft eine andere Interpretation der Daten vornimmt, kann diese ihre abweichende Meinung in Form eines Sondervotums transparent im Leitlinientext dokumentieren lassen. Dies sichert die wissenschaftliche Unabhängigkeit der beteiligten Gruppen und macht fachliche Diskussionen für die Leser sichtbar.

zurück nach oben